Aufnahme
Aufnahmeverfahren bei Husky
| Anfrage des Jugendamtes |
Erstes Gespräch am Telefon über die Gesamtsitutation und mögliche Kapazitäten bei Husky |
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Erster Besuchskontakt mit weiteren Informationen |
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| Jugendlicher/Eltern |
Soweit nicht beim ersten Besuch dabei gewesen, erfolgt das Kennenlernen des Jugendlichen und seiner Eltern. |
| Jugendlicher |
Oft erscheint es sinnvoll, dass Gespräche mit dem Jugendlichen alleine geführt werden, diese können auch dort stattfinden, wo der Jugendliche sich gerade aufhält (JVA, Straße, Psychiatrie, bei Freunden, etc.). |
| Beginn |
Es kann im Rahmen einer ambulanten Betreuung begonnen werden, was heißt, dass der Jugendliche bleibt wo er ist und der Betreuer ihn aufsucht, um weitere Schritte und Ziele mit ihm gemeinsam zu erarbeiten. |
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Es kann eine Inobhutnahme im trägereigenen Wohnraum in Obernkirchen oder Köln erfolgen. |
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Es kann eine direkte Aufnahme in einer Betreuungsstelle erfolgen. |
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Die Aufnahme kann mit dem Ziel der Klärung der aktuellen Situation erfolgen. |
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Im Vorfeld einer Auslandsbetreuung erfolgt eine Begutachtung durch eine(n) Kinder- und JugendpsychotherapeutenIn sowie Klärung von Fragen der Krankenversicherung, Pass, Aufenthaltsgenehmigung im Ausland, Meldeverfahren, etc. |
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| Die Aufnahme ist abgeschlossen, wenn ... |
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