Menschen sind bereit zu kooperieren, wenn sie vertrauen können, dass sie mit ihren eigenen Anliegen gesehen und gehört werden.

Wenn wir die Jugendlichen als gleichberechtigte Partner sehen, so basiert unsere Zusammenarbeit mit ihnen folglich auf gegenseitiger Freiwilligkeit und dem Grundgedanken der Partizipation. Diese Maxime ist für uns von großer Bedeutung und wir setzen und damit kritisch auseinander.

So ist ein Punkt in dieser Auseinandersetzung die oft fehlende Alternative des Jugendlichen. Es kann nicht wirklich von einer freiwilligen Entscheidung für das Projekt Husky ausgegangen werden, wenn die Justizvollzugsanstalt die einzige Alternative ist. Manchmal ist der Ausgangspunkt für unsere Arbeit die Entscheidung für das kleinere Übel. Es fällt jedem Jugendlichen schwer, die Konsequenzen seiner Entscheidung in Bezug auf sein Leben im Vorhinein zu überschauen. Wie sollte er beurteilen können, wer oder was ihn in einer Maßnahme wirklich erwartet?

Jeder Jugendliche hat grundsätzlich die Möglichkeit, bei Einhaltung einer Wochenfrist, seine Mitarbeit an der Maßnahme zu kündigen. Die Einhaltung dieser Frist verhindert, dass Entscheidungen aus dem Affekt heraus getroffen werden und so nur wirklich überlegte Kündigungen zum Tragen kommen.